§ 1 Allgemeins und Geltungsbereich

  1. Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung studentischer Initiativen im Studiengang Logistik und weiteren Ingenieurwissenschaften an der TU Dortmund (LogIng) e.V. (im weiterem Verlauf „LogIng“)
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Dortmund.
  3. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  5. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der drei Geschlechter verzichtet, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe die weiblichen und diversen Formen ebenso mit ein.
  6. Für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien kann keine Haftung übernommen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Insgesamt wird im allgemeinen Interesse der Parteien gehandelt. Wir agieren stets ohne „Abofalle“ und im wohltätigem Sinne aller Parteien.
  7. Die AGBs gelten für alle Mitglieder des LogIng e.V. und regelt das Verhältnis zwischen Mitgliedern und dem Verein.

§ 2 Aufgabe und Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung von Personen und Teilköperschaften öffentlichen Rechts sowie Wissenschaft, Forschung und Bildung. Die geförderten Projekte dienen der Gemeinnützigkeit sowie den Mitgliedern des Vereins.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Verein oder bei Vereinsauflösung erfolgt keine Rückerstattung etwaig eingebrachter Vermögenswerte.

§ 3 Aufnahme von Mitgliedern

  1. Dem Verein können natürliche und juristische Personen beitreten, die den Vereinszweck fördern wollen und sich der Satzung und den Zielen des Vereins verpflichten. Dabei können folgende Mitgliedschaft annahmen
    1. natürliche Personen
      1. Freie Studentische Mitgiedschaft, gilt für aktive Studierende ohne (oder mit Bachelor) AbschlussFreie Absolventen Mitgliedschaft, gilt für Absolventen (Zwingend nach einem Master Abschluss
      1. Die vorangegenagen Mitgliedschaften folgen aufeinander, ohne, dass das Mitglied darüber informiert werden muss. Beide Mitgliedschaften sind frei (demnach kostenlos) für die Mitglieder.
  • Jusristische Personen (Unternehmen und Unternehmensvertreter)
    • Unternehemsmitgliedschaft, gilt unter jeder Art von Unternehmen. Die Voraussetzungen werden individuell nach den Anforderungen der Unternehmen angepasst.
  • Dem Verein können auch Organisationen, Schulen und Lehrinstitute beitreten, die den Vereinszweck fördern wollen und sich der Satzung und den Zielen des Vereins verpflichten.
  • Der Aufnahmeantrag ist schriftlich oder digital als pdf-Dokument oder als Onlineantrag auf loging.de/membership-join/ einzureichen/ zu beantragen. Wir behalten uns vor nach möglcihen Nachweisen zu der studentischen Situation/ den beruflichen Voraussetzungen der Mitgliedschaft/ der Anerkennung der Satzung und der Erteilung einer SEPA-Lastschrift einzufordern.
  • Die Voraussetzungen zur Mitgliedschaft zur Förderung der Zwecke des Vereins werden in einer gesonderten Ordnung in einer Mitgliederversammlung festgelegt.
  • Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach den Kriterien des Vereins, welche den qualitativen und inhaltlichen Kriterien des Vereinszwecks unterliegen. Die Entscheidung wird schriftlich (oder im Onlineformat) mitgeteilt. Ist der Antrag angenommen, beginnt die Mitgliedschaft frühestens mit Zugang der Mitteilung bzw. zum beantragten Zeitpunkt, wenn dieser danach liegt. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Abgelehnte Anträge werden nicht begründet.
  • LogIng übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Mitgliedern. Die Verschuldungshaftung bleibt unberührt.

§ 4 Ende der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet
    1. mit dem Tod des Mitglieds,durch freiwilligen Austritt,durch Streichung von der Mitgliederliste,
    1. durch Ausschluss aus dem Verein.
  2. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Schluss eines Semsters (Ende März oder Ende Septmeber) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einer Woche zulässig.
  3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Beitrages im Rückstand ist. Dieser Beschluss darf erst gefasst werden, wenn nach Absendung der zweiten Mahnung ein Monat verstrichen ist und in der Mahnung der Ausschluss angedroht wurde. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.
  4. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich persönlich zu rechtfertigen. Eine etwaige schriftliche Stellungnahme des Betroffenen ist in der Mitgliederversammlung zu verlesen.

§ 5 Mitgliedschaftsbeiträge

Der Beitrag wird jeweils im Januar des laufenden Kalenderjahres eingezogen. Der erste Mitgliedschaftsbeitrag kann variabel nach Beginn der Mitgliedschaft gezahlt werden. Die (Unternehmens-) Mitgliedschaft kann bis zum 30.11. für das Folgejahr gekündigt werden.

Die Höhe der Beiträge wird von einem Gremium erarbeitet und in einer Mitgliederversammlung beschlossen. Demnach behält sich LogIng vor die Beiträge anzupassen. Nach einer Anpassung der Mitgliederbeiträge, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht, welches am Ende des Folgemonats nach der Informationsüberlieferung endet.

§ 6 Organe des Vereins

Die Organe und dessen Aufgaben des Vereins sind der Satzung des Vereins zu entnehmen.

§ 7 Änderungen

Der Vorsitzende des Vereins ist ermächtigt, etwaige zur Genehmigung der Satzung und zur Eintragung des Vereins erforderliche formelle Änderungen und Ergänzungen der Satzung vorzunehmen.

§ 8 Inkrafttreten

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Personenbezogene Daten

Zwecks Mitgliedschaft hält LogIng personenbezogene Daten der Mitglieder. Diese werden DSGVO-konform behandelt.

§ 10 Sonstiges

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).